Teilnahmebedingungen für Ferienspiele

1. 1. Die Ferienspiele in den Osterferien sind täglich von 9:00-13:00 Uhr (Ostern 1) oder 9:00-16:00 Uhr (Ostern 2).
Die Ferienspiele in den Sommerferien sind täglich von 9:00-13:00 Uhr (Sommer 3) oder 9:00-16:00 Uhr (Sommer 1, Sommer 2).
Es gibt kein Mittagessen. Verpflegung muss selbst mitgebracht werden.

2. Zu unseren Angeboten ist eine vorherige Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn erforderlich.

3. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren muss ein gesetzlicher Vertreter die Anmeldung unterschreiben.

4. Die Teilnahme ist erst nach Erhalt der Teilnahmebestätigung möglich. Mit Erhalt dieser ist die Anmeldung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühren.

5. Kosten:
Kosten Osterferienspiele : 
Ostern 1 kostet 90,00 Euro.
Ostern 2 kostet 140,00 Euro. 
Kosten Sommerferienspiele:
Sommer 1 / Sommer 2 kostet 170,00 Euro.
Sommer 3 kostet 110,00 Euro.

6. Zahlungsweise: Der Teilnehmerbetrag wird im Voraus auf das Vereinskonto überweisen. Erst mit Eingang der Gebühr ist die Anmeldung vollständig.

7. Bei Ausfall der Veranstaltung (z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) entsteht daraus kein Anspruch auf Entschädigung seitens der Teilnehmenden bzw. seitens der sorgeberechtigten Personen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Betrag zurückerstattet.

8. Bei Abmeldung durch Teilnehmende:
Ab zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn wird nur die Hälfte der Kursgebühr zurückerstattet.
Ab einem Monat vor Veranstaltungsbeginn kann die Kursgebühr nicht zurückerstattet werden.
Eine Ausnahme besteht, wenn die abmeldende Person eine Nachrückende Person benennt. Nach vollständiger Anmeldung dieser, wird der gesamte Betrag erstattet.

9. Bei einem Teilnahmeausschluss durch flip Mainz e.V. werden bereits bezahlte Einheiten nicht zurückerstattet.

10. Die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. flip Mainz e.V. haftet auch nicht für Schäden, die bei An- und Abreise, durch höhere Gewalt oder eigenwilliges Verschulden von Teilnehmenden verursacht werden. Insbesondere bei Kinderveranstaltungen gilt: Bei besonderer Missachtung der Anweisungen und Regeln vor Ort können Teilnehmende vom weiteren Besuch des Kurses ausgeschlossen werden.

11. Die für die Verwaltung der Veranstaltungen benötigten Daten werden mittels EDV erfasst und gespeichert. Sie werden nur intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Auf unseren Veranstaltungen werden unter Umständen Fotos gemacht die z.B. auf unserer Homepage veröffentlicht werden. Beachten Sie hierzu die dem Formular beiliegende Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos